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bekleiden; seine niedirige Geburt wird ihn nicht um eine Stufe her– abse!:)eh" 50 • Diese These von Balmessoll hier nicht erörtert werden. Wichtig ist nur die Folgerung, die er zieht. Wenn man diese aus den Fugen geratene Gesellschaft ernstlich neu gestalten will, muß man nach Gruppen suchen, aus denen sich eine neue Aristoforatie bilden läßt. Dafür sind zwei Stände besonders geeignet: der hohe Klerus und der Großgrundbesi!:). Sobald der gesamte spanische Episkopat aufrecht und fest hinter einer Regierung stände, würde er den Klerus und die Gläubigen mitreißen. Ähnliches gilt vom Großgrundbesi!:). [Balmes' Optimi:smus ist staunenerregend.] Das Ziel der Gesellschafi Die Struktur der menschlichen Gesellschaft ist wichtig, aber noch wichtiger ist ihr Ziel. Im Zusammenhang mit seiner Kritik des Toleranzbegriffes entwickelt Balmes seine Lehre von der Bestim– mung der menschlichen Gesellschaft und von ihrem Verhältnis zur Kirche. Beide stehen in enger Verbindung und sind doch unter– schieden. ,,Die menschliche Gesellschaft ermöglicht das Wirken des Menschen auf den Menschen, die Kirche das Wirken Gottes auf den Menschen" 51 • Aber wenn sich auch die Wirksamkeit der mensch– lichen Gesellschaft im natürlichen Bereiche abspielt, hat sie doch nicht das Recht, die himmlischen Belange zu vernachlässigen, denn neben ihrem irdischen Schicksal haben die Menschen ein jenseitiges, das schwerer wiegt. Die menschliche Gesellschaft hat kein Recht, sich in die geistliche Ordnung einzumi:schen; aber sie darf sie nicht aus den Augen lassen oder dul,den, daß sie durch Gewissenszwang, Duldung irreligiöser Propaganda oder mangelnden Schu!:) des Kul– tes direkt geschädigt wird. ,,Hier an die Indifferenz der bürger– lichen und ,religiösen Ordnung appellieren, hieße die Ideen gründ– lich verwischen und die heiligsten Pflichten vergessen" 52 • Direktes Eingreifen der Regierung zugunsten der wahren Religion venstößt nicht gegen den Grundsa!:) der Toleranz, denn diese kann man wahren, ,,ohne die Belange der Kirche zu vernachlässigen, ohne eine Minderheit von Neuerern die öffentlichen Lehrstühle bese!:)en und das Volk von seinem Wege und dem Glauben seiner Väter abbringen zu lassen" 53 • Die Rechte religiöser Minderheiten sollen nicht mißachtet, sondern im rechten Maß geachtet werden. Erfüllte der Staat seine hier skizzierten religiösen Pflichten, dann wäre die 50 Balmes 0. C. VI, S. 461, 463 f. 51 ibd. V, S. 61. 52 ibd. V, S. 62. 53 ibd. V, S. 64. 46
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